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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

 

Seitens des Gremiums sind für Elementar und Krippe Kostendeckungsgrade vorzugeben. Verwaltungsseitig wird die Festsetzung gem. Anlage 9 (38,5% Elementar, 34% Krippe) vorgeschlagen. Dies ergäbe folgende Gebühren:

 

Ggf. könnte bereits für 2017 ein abweichender Kostendeckungsgrad festgelegt werden. Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die KiTa Stapelfeld wurde für das Jahr 2016 anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Pädagogische Personalstunden 502,5 Std. + Springer 33 Std. = 535,5 Stunden

-          39 Std. FSJ-ler bis 31.07.2016

-          61 Std. Wirtschaftspersonal

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der KiTa einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen.

 

Die 535,5 päd. Personalstunden wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung Stapelfeld vom 05.10.2015 – TOP 11 – genehmigt.

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2016 Betriebskosten in Höhe von 927.030,57 Euro, welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen beigefügt (Anlagen 1-5).

 

In der Vergangenheit wurden Elterngebühren in Höhe von 37,5% der Betriebskosten erhoben. Als Anlage 6 ist eine Berechnung der KiTa-Gebühren mit 37,5% nach Kostenträgern (Betreuungsangebote) beigefügt.

 

Aufgrund der daraus entstehenden Beträge beim Kostenträger Krippe wurden Vergleichsberechnungen mit anderen Deckungsgraden (36% und 34%) vorgenommen, welche in der Anlage 7 und 8 dargestellt sind. Ein unter 37,5%iger Deckungsgrad im Krippenbereich würde für die Gemeinde als Träger der Einrichtung zum einen einen höheren Gemeindeanteil ergeben. Zum anderen dürfte dann auch die Sozialstaffel bei Krippenkindern mit dem Kreis Stormarn lediglich in der Höhe des entsprechenden Deckungsgrades (unter 37,5%) abgerechnet werden. Dies bedeutet zum einen niedrigere Sozialstaffelerträge, zum anderen zusätzlich einen Gemeindeanteil im Sozialstaffelfall, der bei 37,5% nicht entsteht.

 

Außerdem wurde beim Kostenträger Elementar eine Alternativberechnung mit 38,5% und im Krippenbereich mit 34% erstellt (Anlage 9). Diese Variante würde bei beiden Kostenträgern eine im Schnitt gleiche Gebührenerhöhung von ca. 5% ergeben. Der Gemeindeanteil läge in diesem Fall in etwa in der gleichen Höhe wie bei der Rechnung 37,5% zu 36% (Anlage 7). Bei dieser Variante würde im Sozialstaffelfall auch im Elementarbereich ein Gemeindeanteil entstehen, da mit dem Kreis Stormarn lediglich in Höhe von 37,5% abgerechnet werden kann. Eine Aufstellung der entsprechenden Gemeindeanteile pro Sozialstaffelfall ist als Anlage 10 beigefügt.

 

Zum Vergleich wurde eine Aufstellung vorgenommen, in der die Kosten pro Betreuungsstunde von anderen Kommunen dargestellt sind (Anlage 11). Hier ist u. a. zu entnehmen, dass auch andere Kommunen Kostendeckungsgrade über bzw. unter dem Sozialbeitrag von 37,5% wählen.

 

Fazit:

Gerade im Hinblick darauf, dass sich alleine durch den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst die Beschäftigungsentgelte im Durchschnitt um 3,3 % erhöhen und zuletzt im KiTa-Jahr 2014/2015 eine Gebührenkalkulation vorgenommen wurde, scheint eine durchschnittliche Erhöhung um 5 % (Variante 38,5% zu 34%) durchaus vertretbar. Für das Jahr 2017 könnte bereits in diesem Jahr ein abweichender Kostendeckungsgrad - bspw. 37,5% zu 36% - festgelegt werden, um den stückweiten Abbau des Gemeindeanteils im Sozialstaffelfall zu erreichen.

 

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elterngebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

 

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