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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe des Auftrags zur Lieferung des Allradtraktors für den Bauhof Hoisdorf zur Kenntnis.

Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von bis zu 29.000 € für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Mit der Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde der Auftrag zur Beschaffung eines Kubota Allradtraktors vergeben.

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung für den alten Iseki Kleintrecker, Baujahr 1994. Bei diesem lässt die Leistung stetig nach, sodass eine Ersatzbeschaffung für die durchzuführenden Arbeiten unverzüglich erforderlich ist.

Im Haushalt 2023 waren hierfür Mittel in Höhe von 40.000 € im Produkt 573500 Bauhof, Sachkonto 07020002 (Zugänge Fahrzeuge) für eine Ersatzbeschaffung eingeplant, die Beschaffung konnte in 2023 jedoch nicht erfolgen. Weiterhin war bei diesem Sachkonto die Nachrüstung Abbiegeassistent Unimog in Höhe von 6.500 € geplant. Die tatsächlichen Kosten lagen bei 7.500 €. 

Für kleine Ersatzbeschaffungen waren im Haushalt 2023 lediglich 1.500 € im investiven Bereich geplant. Beschaffungen erfolgten jedoch in Höhe von 22.500 €. Angeschafft wurden z.B. Laubbläser, Vibrationsplattform, Kettensäge, Frontkehrmaschine, Kfz-Anhänger, Gabelhubwagen, div. Werkzeuge. 

Somit steht für das Fahrzeug nur noch ein Haushaltsrest in Höhe von 25.000 € zur Verfügung. Der restliche Betrag in Höhe von 29.000 € muss überplanmäßig bereitgestellt werden. Überplanmäßige Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Eine Deckung kann durch Einsparungen im Produkt 573500 Bauhof, Sachkonto 52110000 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) erfolgen.

Aufgrund der Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs mit dem Haushalt 2023 darf die Auftragsvergabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden.

Der Auftrag wurde per Eilentscheidung vergeben, um eine Verzögerung zu vermeiden und damit die Handlungsfähigkeit des Bauhofs zu gewährleisten.

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Finanz. Auswirkung

Auszahlung in Höhe von bis zu 54.000 €, davon ist ein Betrag in Höhe von 29.000 € überplanmäßig bereitzustellen. 

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Anlagen

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