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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siek erhebt keine Bedenken gegen die Planung der Gemeinde Hoisdorf.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hoisdorf beteiligt die Gemeinde Siek im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB an der o.g. Planung.

 

Planungsziel ist die Neuordnung der geltenden Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes, um diese an das heutige Baurecht anzupassen.

 

Seitens der Verwaltung bestehen zum derzeitigen Planungsstand keine Bedenken.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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