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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt der Leistung des überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung für 2023 in Höhe von 24.771,56 Euro zu. Der Fachdienst Finanzen wird gebeten, die Mittel entsprechend bereitzustellen.

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Sachverhalt

Bei Kostenstelle 1500, Kostenträger 221000, Sachkonto 54520000 (=Schulkostenbeiträge Sonder-/Förderschulen) ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 folgende Situation:

 

Haushaltsansatz Sachkonto

0,00 €

+ Deckungsfähigkeit innerhalt des Budgets

216.500,00 €

Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt

216.500,00 €

- bisher geleistete Aufwendungen/Auszahlungen

-241.271,56 €

derzeit noch verfügbar

-24.771,56 €

- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf

0,00 €

überplanmäßiger Bedarf 

-24.771,56 €

 

Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:

Entsprechend § 111 (1) Schulgesetz S-H hat die Gemeinde für jeden Schüler, der in ihrer Gemeinde wohnt und eine Schule oder ein Förderzentrum besucht, an deren Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist, an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen. Eine konkrete Planung der Schulkostenbeiträge ist immer schwierig, da die Abrechnungen der externen Schulträger erst zum Ende des Jahres eingehen und die jährlichen Schülerzahlen teilweise stark schwanken. 

 

Für Förderschulen wurde 2023 kein Schulkostenbeitrag geplant, es wurden aber 4 Kinder in einer Förderschule beschult (ca. 22.300 Euro). Außerdem lag der geplante Ansatz für die Schulkostenbeiträge Gymnasien bei 60.000 Euro (in o. g. Bewirtschaftungsermächtigung 216.500 Euro enthalten), tatsächlich wurden jedoch knapp 75.000 Euro in 2023 aufgewendet. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen bei den Schulkostenbeiträgen Gemeinschaftsschulen i.H.v. ca. 17.000 Euro, sodass es insgesamt zu einem überplanmäßigen Bedarf für 2023 in o. g. Höhe kommt. 

 

Ein Beschluss in der Gemeindevertretung konnte in 2023 nicht mehr eingeholt werden, da die letzte Rechnung, die zur Überschreitung des Budgets geführt hat, erst am 15.12.2023 eingegangen ist. 

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Finanz. Auswirkung

Die Deckung i.H.v. 24.771,56 Euro erfolgt über Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.

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