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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0080-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung. Der Bürgermeister wird um Unterzeichnung gebeten.

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Sachverhalt

Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 30.03.2023 haben die Gemeinden der HSE die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung übertragen. Zur Vereinfachung wiederkehrender Maßnahmen (u.a. Kanalbau, Straßenbau, Erschließungen), welche eine Zusammenarbeit der Vertragsparteien erfordern, soll beigefügte Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.

Am 21.11.2023 hat der Beirat "Schmutzwasserbeseitigung" auf seiner Sitzung den Entwurf der Vereinbarung beraten. Die Gemeinde Stapelfeld ist mit 2 Mitgliedern im Beirat vertreten.

Enthaltene technische Regelungen verweisen auf z.B. Richtlinien wie RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) o. ZTV A-StB (zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) oder sind aus ihnen entnommen. Amtsspezifische Änderungen, Ergänzungen wurden eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf kann dem Anhang entnommen werden.

Jede Gemeinde ist als Standortgemeinde bzw. Trägerin der Straßenbaulast für ihre gemeindeeigenen Straßen Vertragspartner. Insofern wird um Beratung und Zustimmung zum Vertragsentwurf gebeten.

Hinweis: Die Kooperationsvereinbarung wird bereits i.Z.m. der Erneuerung des SW-Kanals von Braak nach Stapelfeld zur Anwendung kommen.

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Finanz. Auswirkung

Die Vereinbarung regelt Kostenaufteilungen bei gemeinschaftlichen baulichen Maßnahmen.

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Anlagen

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