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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten die Anordnung der absoluten Haltverbotsbeschilderung gem. anliegender Karte vorzunehmen und die Schilder vom Bauhof aufstellen zu lassen.

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Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden über parkende Fahrzeuge in der Sackgasse des Schwarzen Weges gegeben. Die Zufahrt insbesondere der beiden letzten Grundstücke (Hausnummer 33a und 35) wurde öfter behindert.

Durch Besucher der privaten „Senioren- Wohngruppe“ kommt es vermehrt zu parkenden Fahrzeugen.

In 2023 wurde der Schwarze Weg für den öffentlichen Verkehr gewidmet, incl. Beschränkung auf Fußgänger für den Fußgängerweg.

Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist lt. Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt. Durch die geringe Straßenbreite ist eine Durchfahrt für größere Fahrzeuge ( Anlieferverkehr, Rettungsfahrzeuge u. a.)  dann jedoch nicht mehr möglich.

 

Zur Verdeutlichung für alle Verkehrsteilnehmer ist daher beabsichtigt, absolute Haltverbote gemäß Anlage aufzustellen. Die Polizei hat einer Aufstellung im Vorwege bereits zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ca. 150 Euro für die Beschilderung.

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Anlagen

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