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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Stapelfeld beschließt, das Teilstück des Ahrensburger Weges gemäß Anlage dem öffentlichen Verkehr -beschränkt auf Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr zu widmen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Widmung vorzunehmen und nachträglich eine Anordnung der vorhandenen Beschilderung vom Kreis Stromarn zu erwirken./ zuzüglich des Verkehrszeichen „Anlieger frei“.

Der Fachbereich Tiefbau wird um Information hinsichtlich der erforderlichen Ausbesserungsarbeiten und Kosten gebeten.  Hierüber ist gesondert zu entscheiden.

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Sachverhalt

Es liegt eine Anfrage hinsichtlich des Zustandes des Ahrensburger
Weges ab Höhe Brookstieg in Richtung Höltigbaum vor. Eine Fahrradfahrerin beschwert sich über den zum Teil aufgebrochenen Asphalt, Lunken die ausgebessert werden müssten und Rutschgefahr durch Laub.

Ab Höhe Brookstieg ist das VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) aufgebaut in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb frei).

Dieses Zeichen darf nur mit Anordnung des Kreises Stormarn aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Straßenwidmung beschränkt auf Fuß- und Radverkehr entsprechend erfolgt ist.

Sofern dies nicht der Fall ist, wurde bereits bei der Straßenverkehrsschau 2014 grundsätzlich um Abbau der Beschilderung gebeten. 

Eine entsprechende Widmung mit Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr liegt nicht vor.

 

Aus dem Naturschutzgebiet Höltigbaum verlaufen Rad- und Wanderwege die jeweils beim Ahrensburger Weg enden. Auch Kartenmaterial verweist auf den Ahrensburger Weg. Insoweit wird der Weg zumindest von Fahrradfahrern vermehrt genutzt und sollte entsprechend gesichert werden.

 

Da die Straße vermutlich auch als Zufahrtstraße zum Aeroclub Hamburg genutzt wird, wäre zu überlegen, ob das Zusatzsschild 1020-30 „Anlieger frei“ vom Kreis mit angeordnet werden soll, sofern die Straße weiterhin grundsätzlich nicht für motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung stehen soll. Nur so könnte aus Richtung Stapelfeld der Aero-Club motorisiert (und erlaubt) angefahren werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle des fließenden Verkehrs der Polizei abliegt.

 

Eine Zuwegung des Aero-Clubs über die Hagener Allee (Gemeinde Braak) ist derzeit ebenfalls nicht erlaubt. Auch dort verbietet das VZ 260 mit Zusatzzeichen 1026-38 den motorisierten Fahrzeugen derzeit die Durchfahrt durch den wassergebundenen Weg.

 

Eine Strassenreinigung/Winterdienst findet bisher nicht statt.

In der Vergangenheit wurde der Weg vermehrt „sich selbst überlassen“.

 

Es wird um Klärung gebeten, ob die Straße grundsätzlich für den öffentlichen Verkehr geöffnet werden soll oder weiterhin für motorisierte Fahrzeuge verboten bleiben soll. Bei einer Beschränkung des öffentlichen Verkehrs auf Fußgänger und Radfahrer wäre eine entsprechende Widmung erforderlich, der Kreis müsste nachträglich zur Anordnung der bereits vorhanden Verkehrszeichen aufgefordert werden/ggfs. zzgl. „Anlieger frei“.

 

In jedem Fall müsste der Ahrensburger Weg für die vorgesehenen Verkehrsteilnehmer verkehrssicher zur Verfügung gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Widmung und vorhandene Beschilderung bzw. Abbau wären kostenneutral. Über Kosten für Straßenunterhaltung und -reinigung müsste in einem 2. Schritt beschlossen werden.

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Anlagen

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