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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/006/0166 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2023/006/0166 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zudem sind sie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

In der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 15.06.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt. Parallel hat das Planungsbüro den Planentwurf entsprechend überarbeitet.

 

Aufgrund diverser Problemstellungen (Ausgleich, Entwässerung, Umstellung des Verfahrens von § 13b in ein Regelverfahren) kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erst heute zur Beratung gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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