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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0131-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie als Anlage zur Vorlage 2023/004/0131-1 beigefügt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

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Sachverhalt

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, hat das Planungsbüro einen ersten Planentwurf erarbeitet, der der Vorlage beigefügt ist.

 

Sofern dieser gebilligt wird, kann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden eingeholt werden.

 

Die eingehenden Stellungnahmen werden der Gemeinde dann im Rahmen der Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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