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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/416-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Geänderte Beschlüsse werden hinsichtlich des OGS-Betriebes ab dem 01.08.2022 nicht gefasst.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf die Ursprungs-Vorlage, die Beratung im FA Hoisdorf am 10.05.2022, die Anmerkung der Verwaltung und die E-Mail der LVB vom 11.05.2022 wird inhaltlich verwiesen.

 

Die Vorgaben für die Eröffnung der OGS Hoisdorf zum 01.08.2022 wurden in der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Sozialausschusses und Finanzausschusses am 31.01.2022 unter Beteiligung der Schulleitung gemacht. Dies beinhaltete auch die Festlegung der Personal-/Kind-Schlüssel. Bei der Ermittlung des Personalbedarfs wurden neben den reinen Betreuungszeiten auch Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, etc.) sowie die längeren Betreuungszeiten während der Ferien berücksichtigt. Daraufhin erfolgte r das fehlende Personal eine Stellenausschreibung für 8 Kräfte à 23,5 Wochenstunden. Es liegt in der Verantwortung der OGS-Koordinatorin die Dienstpläne so zu gestalten, dass im Jahresdurchschnitt die Wochenarbeitsstunden eingehalten werden. So werden während der Schulzeit ggf. Minusstunden aufgebaut, die dann u.a. in den Ferienzeiten, bei Ausfallzeiten von Kollegen sowie bei Fortbildungen (z. B. Schulentwicklungstage gemeinsam mit der Lehrerbelegschaft) nachgeholt werden.

 

Bezugnehmend auf die E-Mail eines CDU-Fraktionsmitglieds vom 13.05.2022 sowie die Antwort der LVB vom 17.05.2022 (nichtöffentliche Anlage) wird angemerkt, dass es wünschenswert und vorteilhaft wäre, nicht mit anderen Verwaltungen und Grundschulen über deren OGS ins Gespräch zu gehen, sondern stattdessen das Gespräch mit dem Amt Siek bzw. der Schulleitung der Grundschule Hoisdorf zu suchen. Dies erfolgte in dieser Angelegenheit in keiner Weise.

 

Unabhängig davon, dass es in der Tat keinen „Kraftakt“ darstellt, die Gebühren mit nur 5 anstatt 8 weiteren Kräften zu berechnen und dadurch eine neue Satzung abzuleiten, müsste vorab das Stellenbesetzungsverfahren formal abgebrochen werden, wenn die Gemeindevertretung zu dem Ergebnis kommt, die OGS mit weniger Personal als ausgeschrieben zu besetzen. Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden. Die Bewerber wären dann rechtzeitig und in geeigneter Form über den Abbruch des Verfahrens zu unterrichten und können den Rechtsweg beschreiten.

Die Personalauswahlgespräche fanden teilweise bereits statt bzw. werden bis zum Ende der KW 20 stattfinden.

 

Insgesamt betrachtet sollte es im Vordergrund stehen, dass die Kinder in der OGS Hoisdorf gut aufgehoben und verlässlich betreut werden. Gerade mit Blick auf die derzeit angespannte Personalsituation im Hort und die sich daraus ergebenen Gruppenschließungen sollte doch das oberste Ziel bestehen, diesen Missstand ab dem 01.08.2022 zu beheben.

 

Da das CDU-Fraktionsmitglied sich in seiner E-Mail u. a. aufcksprachen mit der Gemeinde bzw. dem Amt Trittau berufen hat, hier noch ein ergänzender Hinweis, der in der E-Mail nicht erwähnt wurde:

Wie im Bürgerinformationssystem des Amtes Trittau öffentlich nachzulesen, hat z. B. die Schulverbandsversammlung Trittau in der Sitzung am 25.04.2022 beschlossen, für die Jahrgänge 1-2 im Blauen Haus (OGS) weitere 6 Kräfte à 15 Wochenstunden (Personalkosten lt. Vorlage ca. 112.000 Euro/Jahr) zum kommenden Schuljahr einzustellen. Hintergrund ist u. a. die Überlastung des derzeitigen Personals mit der Betreuungssituation (z. B. durch verhaltenskreative“ Kinder, Kinder mit Förderbedarf und/oder Beeinträchtigungen). Daraus resultiert ein hoher Krankenstand der Betreuungskräfte. Es wird noch von der Verwaltung aufbereitet, wie die Kostenverteilung Eltern/Schulträger erfolgen kann. 

 

In der OGS Hoisdorf wären Überlastungen des Personals mit einer geringeren Personenanzahl als von Schule/Verwaltung ermittelt ebenfalls zu erwarten, denn auch hier gibt es Kinder mit besonderen Betreuungsbedarfen/-bedürfnissen.    
 

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