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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/353-5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung r das Gebiet nördlich der "Hauptstraße"; Grundstücke "Hauptstraße 3 - 21" (nur ungerade Nummern) und "Großblöcken 2 - 42" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/005/353-5 beigefügt als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden

nnen, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Planungsbüro hat aufgrund der bisher gefassten Beschlüsse die Planunterlagen ausgearbeitet.

Die Unterlagen werden der Gemeinde zur Beratung vorgelegt.

 

Hinweis:

Die Beratungsergebnisse des Bauausschusses wurden in die Unterlagen eingearbeitet.

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Anlagen

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