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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt, dem SV Siek für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.08.2022 eine Zuwendung in Höhe von maximal 3.100 €r den ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu gewähren.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Einreichung der Rechnung vom Deutschen Tischtennis-Bund in der Rechnungshöhe sowie der Vorlage eines Jahresabschluss 2021, der durch einen Steuerberater erstellt wurde (lt. Beschluss vom 08.11.2021).

Die entsprechenden Haushaltsmittel r den Antrag sowie vorsorglich für 9-12/2022 bis zu 1.600€, demnach insgesamt maximal 4.700€, sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.

Alternativ:

Die Gemeindevertretung Siek beschließt, dem SV Siek keinen Zuschuss für den BFDlerr das Haushaltsjahr 2022 zu gewähren, weil …..

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 24.11.2021 hat der SV Siek einen Antrag über 3.334 zur Gewährung einer Zuwendung für das Projekt „Person für den bundesfreiwilligen Dienst im Verein“r das Haushaltsjahr 2022 eingereicht mit einem unvollständigem Finanzierungsplan (siehe Anlage). Nach Prüfung wurde der Vereinsvorsitzende mittels Mail auf die Einreichung eines vollständigen Finanzierungsplans am 26.11.2021 hingewiesen.

Der BFDler ist seit 01.09.2021 für 12 Monate beim SV Siek angestellt. Laut geändertem Zuwendungsbescheid vom 26.11.2021 erhält der Verein eine Zuwendung für 2021 in Höhe von 1.540,44€. Der Betrag entspricht der vorgelegten Rechnung vom Deutschen Tischtennis-Bund an den SV Siek.

Der Tischtennis-Bund wird auch in 2022 dem SV Siek eine Rechnung für den BFD-Mitarbeiter schicken. Die genaue Höhe steht aktuell allerdings nicht fest. Orientiert man sich an der vorliegenden Rechnung, kann es sich um einen Betrag von rund 3.100€ r 1-8/2022 handeln.

Ob der Verein ab 01.09.2022 erneut eine Person für den Bundesfreiwiligendienst im Verein einstellen wird, ist noch nicht bekannt. Daher wird empfohlen, die möglichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 1.600€r 9-12/2022 für das Haushaltsjahr 2022 vorsorglich einzuplanen.

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