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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/002/189-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss

r das Gebiet nordwestlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich des Gewerbegebiets "Braaker Bogen", süstlich der BAB 1 wird der Bebauungsplan Nr. 10B, 3. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Anhebung der zulässigen Gebäudehöhe, um eine bessere Ausnutzung der verbliebenen
 Grundstücke innerhalb des Plangebietes des B-Planes Nr. 10B zu erreichen.

- Anpassungen im Übergangsbereich zur Grünfläche an der Ahrensburger Straße, soweit
  erforderlich und städtebaulich vertretbar.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Architekturbüro für Stadtplanung, Guntram Blank, Blücherplatz 9a, 24105 Kiel, beauftragt.

 

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung zugestimmt hat, den Bebauungsplan Nr. 10B bzgl. der Gebäudehöhe zu ändern, hat eine erste Abstimmung mit dem Planungsbüro, der Gemeinde und dem Vorhabenträger stattgefunden.

 

Um das Planverfahren einzuleiten, ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Dem Vorhabenträger liegt der städtebauliche Vertrag zur Unterschrift vor. Durch den Vertrag wird die Übernahme aller anfallenden Planungskosten durch den Vorhabenträger gesichert.

Sollte der Vertrag nicht bis zum 13.12.2021 unterzeichnet vorliegen, wird die Gemeinde entsprechend informiert.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses und Vorliegen des städtebaulichen Vertrages wird das Planungsbüro einen ersten Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeiten.

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Anlagen

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