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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Als Anlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2022 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sowie die Teilhaushalte inkl. der geplanten Investitionen) beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Stellenplan 2022.

 

Die Haushaltsansätze orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben.

 

Im Stellenplan 2022 der Gemeinde Stapelfeld sind insgesamt 23,833 Stellen ausgewiesen.

Personalaufwendungen wurden in Höhe von 1.109.000 (2021 = 1.058.300) in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.

Die Personalkosten sind den jeweiligen Kostenträgern - Kindertagesstätte und Bauhof -zugeordnet worden.

 

Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen:

 

Ergebnishaushalt

 

Umbau Stapelfelder Hof        30.000 €

Krippenhaus streichen         10.000

Kate           40.000

Straßenbau          80.000

Grün-und Landschaftsbau        40.000

 

Finanzhaushalt - Investitionen

 

Neuer Balkon Reinbeker Str.4/4a       15.000

Industrie Geschirrspüler Kita        10.000

Notstromversorgung          10.000

Straßenbau (Weg zum Moor)                 300.000

Straßenbeleuchtung (GG Stapelfeld)      25.000

Regenwasserbeseitigung

Si-relevante Nachrüstung RRB (SÜVO), vorsorglicher Ansatz   10.000

Dorfverschönerung

Anschaffung, Bepflanzung Pflanzkübel im öffentlichen Raum   10.000 Hinter der Schule                                                                                                                          120.000

Spielplätze           30.000

Fahrzeug Feuerwehr                  150.000

Grunderwerb                    130.000

 

Die Ansätze im Produkt 611000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2022 vom 21.09.2021 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 28,0 % sowie die Amtsumlage mit 13,0 % berechnet.

 

Die Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen im Haushaltsjahr 2022 für die Grundsteuer A 302 %, für die Grundsteuer B 367 % sowie für die Gewerbesteuer 309 %. Beim Nivellierungssatz der Gewerbesteuer ist jedoch zu beachten, dass dieser schon um den Prozentsatz der Gewerbesteuerumlage vermindert ist, der im vorvergangenen Jahr Anwendung gefunden hat.

Die Gewerbesteuer, die von den Gemeinden vierteljährlich nach dem Ist-Aufkommen abzuführen ist, beträgt seit 2020 35 %. Um eine Vergleichbarkeit mit den gemeindlichen Gewerbesteuerhebsätzen herzustellen, liegt der für die vorstehende Berechnung des Landes maßgeblicher Hebesatz bei 344 %.

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge:    9.228.500 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:   8.522.400

ergibt einen Jahresüberschuss:      706.100 €

 

 

Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2022 einen Finanzmittelsaldo in Höhe von

-288.100 aus.

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Anlagen

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