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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld wird empfohlen, den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht der Gemeinde Stapelfeld in den endgültigen Fassungen zu beschließen.

 

Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellte Jahresüberschuss beträgt 2.809.043,89. Dieser Betrag ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Aufgrund des § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde Stapelfeld zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Stapelfeld vermitteln und ist zu erläutern.  

 

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 92 Abs. 5 GO) obliegt dem Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld die Prüfung des Jahresabschlusses. 

 

Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 92 Abs. 1 GO:

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit allen Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob

 

1.der Haushaltsplan eingehalten ist,

2.die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden ist,

3.bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4.das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5.der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6.der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. 

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.

 

Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind.

 

Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem Prüfungsvermerk, dieser könnte wie folgt aussehen:

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 kann festgestellt werden, dass

 

1.der Haushaltsplan 2020 eingehalten worden ist,

2.die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3.bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4.das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5.der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6.der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten/folgenden Beanstandungen geführt. 

 

Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Stapelfeld.“

 

Der Jahresabschluss 2020 kann zusammen mit dem Schlussbericht der Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld zur Beratung vorgelegt werden.

 

Umfangreiche Fragen sollten bereits möglichst vor der Sitzung dem Amt zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in der Sitzung abschließend beantwortet werden können
 

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Anlagen

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