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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/008/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2022 (2. Schulhalbjahr 2021/2022) folgende monatliche Elterngebühren:

 

OGS-Gebühr:

Ferienbetreuung:

Mittagstisch:

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und noch um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

-          110 Kinder OGS, 0 Kinder Spätdienst, 49 Kinder Ferienbetreuung, 8000 geschätzte Portionen Mittagessen (75 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2021/2022

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2022 Gesamtbetriebskosten in Höhe von 349.147,82 Euro (in 2021 = 372.297,10 Euro), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Die Senkung der Betriebskosten hängt größtenteils mit den gelockerten Personalanforderungen aufgrund der Corona-Pandemie zusammen, da nunmehr keine Kohortenbildung mehr erforderlich ist.

 

Der obligatorische Spätdienst (mind. 5 Kinder erforderlich) wurde bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt, da hier keine Anmeldungen vorliegen. In Abstimmung mit der Koordinatorin der GS Stapelfeld wird der Spätdienst auch aus der Satzung der OGS entfernt, da eine Betreuung bis 16:00 Uhr bedarfsgerecht erscheint.

 

Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen (Anlagen 1-7 - nichtöffentlich) beigefügt. Im Jahr 2021 wurden Elterngebühren in Höhe von 45% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung festgelegt. Die monatlichen Gebühren betragen aktuell r die OGS (4-std. Betreuung) 91 Euro, Spätdienst (1-std. Betreuung) 28 Euro und Ferienbetreuung 48 Euro. r 2020 lag der monatliche Elternanteil bei 50%. 

 

Betreuungsgebühren:

hlt man in 2022 erneut eine Elternbeteiligung in Höhe von 45%, würden sich folgende Gebühren ergeben:

 

 

Um den Anteil des Schulverbandes an dem Betriebsaufwand zu verringern, wurde alternativ eine Berechnung mit einer Elternbeteiligung von 53% vorgenommen. Die Gebühren wären wie folgt:

 

 

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbandes an den Kosten.

 

Mittagstisch:

Bei Anwendung des Kostendeckungsgrades des Vorjahres (65%)rde die Gebühr pro Essen 5,08 Euro betragen. Derzeit liegt die Gebühr bei 4,92 Euro/Essen.

 

 

In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 16.03.2017 wurde festgehalten (und auch in den darauffolgenden Jahren umgesetzt), dass die Gebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten.hlt man einen Kostendeckungsgrad von 63%, ergibt sich eine Gebühr pro Essen in Höhe von 4,93 Euro.  

 

 

Auch hier sind abweichende Gebührenfestsetzungen möglich, die jedoch zu Lasten des Schulverbandes gehen würden.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird.  

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