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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 18. September 2014 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Gemeinde Hoisdorf und den Tagesmüttern statt. Unter anderem wurde über die fehlenden aber erforderlichen Passagen in der Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung für die Betreuung von Hoisdorfer Kindern in der Tagespflege gesprochen.

 

Regelungsbedarf besteht wie folgt:

 

Die Kinder haben eine Eingewöhnungszeit von ca. drei bis vier Wochen. Somit muss die Eingewöhnung vor Wiederaufnahme der Berufstätigkeit der Mutter erfolgen. Da auch während der Eingewöhnungszeit erhebliche Betreuungskosten für die Eltern entstehen, sollte auch für diesen Zeitraum eine Bezuschussung erfolgen.

 

Des Weiteren hatten die Eltern während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit eines jüngeren Kindes in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Bezuschussung des bereits in Tagespflege betreuten älteren Kindes. Da die Eltern auch nach der Elternzeit den bereits bestehenden Betreuungsplatz weiterbenötigen und auch ggfs. für das jüngere Kind einen Betreuungsplatz benötigen, sollte auch während der Elternzeit die Bezuschussung erfolgen, wenn unmittelbar nach der einjährigen Elternzeit eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

 

Auf die Rückforderungsmöglichkeit bei Nichteinhaltung der Richtlinie gem. Nr. 5 Abs. 5 der Richtlinie wird hingewiesen.


 

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Anlagen

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