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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Begehung zum Thema „Halten und Parken – ein Konzept für die Gemeinde Hoisdorf – hat Folgendes ergeben:

 

1)      Schwarzer Weg und Waldstraße

 

Im Schwarzen Weg sollen auf der rechten Seite (in Richtung Norden blickend) Parkstreifen geschaffen werden, die durch Anordnung von Parkschildern umgesetzt werden. Der erste Parkstreifen beginnt hinter der ersten Baumbucht (vom Schwarzen Berg kommend), endet bei der Hausnummer 14.

Der zweite Parkstreifen beginnt bei der Hausnummer 22 und endet bei der Hausnummer 26 mit mindestens 10 m Abstand zum Kreuzungspunkt der Kurve.

 

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden ebenfalls zwei Parkstreifen eingerichtet: von Norden kommend beginnen mit dem Birkenweg und endend vor der scharfen Kurve.

Der zweite Parkstreifen beginnt hinter der Ausfahrt der Hausnummer 23 und endet auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze von Hausnummer 17.

 

Auf der Waldstraße werden beginnend hinter dem Fußgängerüberweg Parkplätze bis zur Einmündung zum Schwarzenbrooker Weg auf der Straße durch entsprechende Anordnung eingerichtet.

Ein weiterer Parkstreifen wird hinter der Einmündung vom Schwarzenbrooker Weg beginnend bis kurz vor zum ehemaligen Altenheim eingerichtet. Das Parken auf diesem Parkstreifen wird durch Zusatzzeichen auf Parken für PKW beschränkt.

 

2)      Parkplätze am Schwarzenbrooker Weg

Zu Beginn des Schwarzenbrooker Weges bis zum Durchgang zum Sportplatz wird die Parkplatzanordnung erneuert und auf diese Strecke beschränkt. Dort soll ganz auf dem Gehweg quer zur Fahrbahn geparkt werden.

 

3)      Die Straßen Moorweg und Wulfsmoor sollen unverändert bleiben.

 

4)      Oetjendorfer Kirchenweg: bereits erledigt

 

5)      Tempo 30 am Rodelberg: Das Schild Zone 30 muss wieder aufgestellt werden. Dazu muss die Zustimmung vom Kreis vorliegen, um Fehler (und evt. Straftaten) zu vermeiden.

 

6)      Die VZ 260 werden zu Beginn der Straßen Schultwiete und Sprenger Weg abgenommen. Auch hier wird Rücksprache mit dem Kreis gehalten.

 

7)      Parken am Sprenger Weg

Auch auf dem Sprenger Weg wird ein Parkstreifen errichtet. Dieser reicht vom Grundstück Hausnummer 6 bis Hausnummer 14. Dort soll ganz auf dem Seitenstreifen geparkt werden.

Bezüglich der Frage der Tonnenbeschränkung auf 7,5 und der Freigabe für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist der Kreis zuständig, an den eine entsprechende Anfrage gerichtet wird.

 

8)      Sonstige Regelungen des Parkraumes in Hoisdorf

Sofern noch andere Straßen betrachtet werden sollen, bittet die Verwaltung um Information.


 

 

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Anlagen

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