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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in § 47 f GO geregelt. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung:

 

1. Unterstützung durch den Kreisjugendring (sh. Anlage KJR Projektkonzept Jugenddemokratiebildung). Anlassbezogen ist der KJR sicherlich ein möglicher Ansprechpartner, zumal er in Siek bereits im Jugendtreff tätig ist.

2. Durchführung einer Jugendeinwohnerversammlung möglich.

3. Beteiligung im B-Plan-Verfahren – hier sollte SKS bzw. BA Vorgaben machen, bei welchen B-Plan-Verfahren eine Beteiligung sinnvoll ist (dies ist sicherlich z. B. nicht bei Gewerbeansiedlungen sinnvoll). Als Text in der amtlichen Bekanntmachung könnte man wählen: „Gem. § 47 f GO sind Kinder und Jugendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche eingeladen, sich über die o. g. gemeindliche Planung informieren zu lassen und sich dazu zu äußern.“

4. Bildung eines eigenen Kinder – und Jugendbeirats/-forums per Satzung (Satzungsmuster sh. beigefügte Broschüre „Meine Gemeinde – ich mach mit“). Die Frage ist, ob diese Art der Beteiligung über eine Satzung tatsächlich in einer relativ kleinen Gemeinde wie Siek ohne eigene Schulen (an denen auch zu diesem Thema Projektarbeit erfolgen könnte) durchführbar wäre.


 

 

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Anlagen

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