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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt.

Die HH-Ansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung angepasst.

 

Bedingt durch die zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Krise hat sich der Haushalt verschlechtert.

Dies ist insbesondere auf Mindererträge bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer zurückzuführen.

Die evtl. in Aussicht stehende Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bundes- und Landesmittel wurde aufgrund fehlender Information (Berechnungsgrundlagen) noch nicht im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt.

 

In der Sachkontenübersicht sind die einzelnen Veränderungen bei den Konten erläutert.

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden in den 1. Nachtrag aufgenommen:

 

Teilplan 361100 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Durch Aufschub der KiTa-Reform auf den 01.01.2021 sind vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 weiterhin Kostenausgleiche zu zahlen.

 

361100.44820000 Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden       +  20.400 €

 

361100.54580000 Aufwendungen aus Kostenerstattungen an Gemeinden    +  29.000 € 

 

Teilplan 365000 Kita Hoisdorf

 

365000.41410000 Landeszuweisung für Gebührenbefreiung 04-06/2020      +  96.500 €

365000.43210000 Elterngebühren (Gebührenbefreiung 04-06.2020)      -   96.500 €

 

365000.54520000 Verwaltungskostenerstattung an das Amt Siek       -   24.800 €

 

Teilplan 611000 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen

 

611000.40130000 Gewerbesteuererträge          - 100.000 €

Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 sind bisher um rd. 490.000 € zurückgegangen.

Im 1. Quartal 2020 führten hohe Gewerbesteuerfestsetzung für Vorjahre zu nicht geplanten Mehrerträgen. Aus diesem Grund muss der Haushaltsansatz nur um 100.000 € reduziert werden.

611000.40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer      -   229.600

611000.40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer       -     65.900 €

Die Anpassung resultiert aus der Mai/Steuerschätzung.

 

Teilplan 612000 Sonstige allg. Finanzwirtschaft

 

612000.55170000 Zinsaufwendungen aus Kreditaufnahmen      -    35.000 €  

 

Im investiven Bereich wurde die geplante Tilgung von Krediten um 61.000 € verringert (siehe Gesamtplan Ergebnis- und Finanzhaushalt, Seite 3, Zeile 40).

 

Teilplan 541000 Gemeindestraßen

 

541000.52210000 Unterhaltung Straßen, Wege u. Plätze       -    14.000 €

 

Teilplan 541100 Straßenbeleuchtung

 

541100.52210100 LED-Umrüstung Waldstraße, Oetjendorfer Kirchenweg u.a + 15.000 €

 

Weiter sind im investiven Bereich für den Erwerb von Grundstücken 14.000 € eingestellt worden (siehe Gesamtplan Ergebnis- und Finanzhaushalt, Seite 3, Zeile 28).

 

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2020 aufgenommenen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -716.700 Euro ab. Gegenüber dem Fehlbetrag des Ursprungshaushaltes von -276.800 Euro ergibt sich somit eine Verschlechterung von 439.900,00 Euro.

 

Der Finanzplan weist im Ursprungshaushalt ein Finanzmittelsaldo in Höhe von -409.900 Euro aus. Durch die Festsetzungen im Nachtragshaushalt verschlechtert sich das Ergebnis auf -812.300 Euro.

 

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Anlagen

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