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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und werden wie in der Anlage aufgeführt abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet nördlich der L91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 09.07.2014 wurde die öffentliche Auslegung der o.g. Planung durchgeführt.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 06.06.2014 von der öffentlichen Auslegung unterrichtet.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt.

 

Durch die geänderte Planung ist ein Grundeigentümer betroffen. Dieser wurde jetzt über die Änderung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Sollte der Grundeigentümer Bedenken gegen die geänderte Planung vorbringen, werden diese in die Abwägungsunterlagen nachgetragen. Den Gremien würden dann die überarbeiteten Unterlagen kurzfristig zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen

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