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ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2020/004/183

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Pachtvertrag für die "Hoisdorfer Teiche" wurde zum 31.12.2019 gekündigt. Somit entfällt die bisher betriebene Bewirtschaftung durch den Pächter.

 

Am 03.02.2020 wurde zu diesem Thema ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Gemeinde Hoisdorf, des Amtes Siek, der Unteren Wasserbehörde und Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, sowie dem Verein Jordsand durchgeführt. Für die weitere Vorgehensweise i.Z.m. dem bestehenden Naturschutzgebiet (NSG) auf der Fläche sollen nun die Vorstellungen der Gemeinde, sowie der anderen Beteiligten und deren rechtliche Wertung zusammengetragen werden.

 

Derzeit obliegen die Aufgaben, die sich aus der NSG-VO ergeben, der Gemeinde Hoisdorf. Hierzu gehört auch das für die Entwicklung der Schlammflur regelmäßig notwendige Ablassen der Teiche. Die Gemeinde Hoisdorf beabsichtigt zu diesem Zwecke die Neuerrichtung der in den Teichen vorhandenen Mönchsbauwerke. Änderungen an den Anlagen sind mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) abzustimmen bzw. von ihr zu genehmigen. Hierbei stellt sich u.a. die Frage nach der Festlegung eines Einstauziels. Der Aktenlage können Höhenfestsetzungen aus dem Jahre 1931 (bezogen auf seinerzeit angrenzende Gebäude) entnommen werden. Es ist unklar, ob diese Festsetzungen an eine Fischzucht gekoppelt waren und welche rechtliche Gültigkeit sie nach gesetzlichen Änderungen in den 1950-igern, sowie 2010 haben. Derzeit überprüft der Kreis die Rechtslage.

 

Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Einstau-Genehmigung nicht mehr gegeben ist, so kann diese im Rahmen der NSG-VO erneut beantragt werden. Aus Sicht der Gemeinde ist ein Erhalt der Teiche grundsätzlich erwünscht. Weitere Aussagen zu diesem Thema, wie z.B. die dafür benötigte Wasserspiegelhöhe, eine Unterteilung in 2 oder mehrere Teilflächen (Schließen bzw. Entfernen von Dämmen) und die künftige "Nutzung" liegen derzeit nicht vor. Es ist fraglich, ob sich für eine extensive Fischzucht noch Pächter finden (eine intensive Bewirtschaftung widerspricht den Schutzzielen der NSG-VO). Für den Erhalt der Schlammflur ist lt. UNB eine Fischzucht nicht zwingend erforderlich (das regelmäßige Ablassen des Teiches reicht).

 

Es wurden weitere Sachverhalte und Fragen im Termin erörtert:

  • Der Dorfteich fließt über einen Graben parallel zu den "Hoisdorfer Teichen" ab. Hier erfolgte ein ungenehmigter Durchbruch vom Graben zu den "Hoisdorfer Teichen". Es wird vermutet, dass dadurch die Teiche mit zusätzlichem Wasser gespeist werden sollen. Hier wird ggf. der Durchbruch beseitigt werden müssen.
  • Liegen Angaben über die natürlich gegebenen Zuflüsse vor? Wer legt bei erneuter Beantragung die obere und untere einzustauende Wasserhöhe fest? Welche Auswirkungen haben Veränderungen auf Natur und angrenzende Bebauung? Liegen genauere Vorstellungen über die künftige Entwicklung der Teiche vor, kann ein hydrologisches Gutachten bei der Beantwortung der Fragen helfen?
  • Gibt es weitere Überlegungen zum NSG? Hier wurde bereits in der Vergangenheit eine Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplanes besprochen. Grundsätzlich können sich UNB und Jordsand bei entsprechender Planung z.B. auch eine Wegeführung durch das Gebiet vorstellen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht oblag und obliegt der Gemeinde. Gefahren, die z.B. von den abgängigen Mönchen ausgehen, sind abzuwenden. Ggf. ist als erste Maßnahme die Zugänglichkeit der Flächen zu untersagen / zu verhindern.
  • Sind weitere Pachtverhältnisse zu berücksichtigen?
  • Kann das Mönchsbauwerk zusätzlich auch der Löschwasserentnahme dienen? Die Nutzung wäre mit darzustellen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum des Ablassens kein Wasser zu diesem Zwecke zur Verfügung stehen wird.
  • Wird eine Entwicklung angestrebt, die mit der NSG-VO nicht vereinbar ist und dessen Änderung notwendig macht, ist von einem Genehmigungszeitraum von mind. 1 Jahr auszugehen.

 

Die Gespräche sollen fortgeführt werden, wenn seitens des Kreises die Rechtslage zu den Höhenfestsetzungen geprüft wurde und die Gemeinde über das weitere Verfahren im Umgang mit den Teichen beraten hat.

 

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