Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget "Aufwand Brandschutz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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12.08.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. rd. 30.000 Euro im Budget „Aufwand Brandschutz“ wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei dem Produktsachkonto 541000.52210000 – Straßenunterhaltung.
Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Haushalt 2019 im Budget „Aufwand Brandschutz“ bereitgestellten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend und aufgebraucht.
Dies ist insbesondere bedingt durch erhöhten notwendigen Bedarf an Dienst- und Schutzbekleidung, die Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen und sonstigen Ersatzleistungen im Zusammenhang mit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Bis zum Jahresende stehen neben den laufenden Betriebskosten noch umfangreiche Fahrzeug- und Gerätereparaturen an, die keinen Aufschub dulden. Es wird mit Rechnungen in Höhe von bis zu 30.000 Euro gerechnet.
Somit werden Mittel für überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des § 95d Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 30.000 Euro beantragt. Sollten aufgrund der vorläufigen Schätzung Mittel nicht benötigt werden, werden diese zurückgeführt.
Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sind zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Brandschutzes dringend erforderlich und damit unabweisbar.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. rd. 30.000 Euro im Budget „Aufwand Brandschutz“ können durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei dem
Produktsachkonto 541000.52210000 – Straßenunterhaltung gedeckt werden.
Im Hinblick auf die Höhe der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.