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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/008/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Im Haushalt 2020 sind für die Maßnahme Mittel i.H.v. 30.000 € bereit zu stellen.

Es soll ein Antrag bei der Aktivregion zur Förderung der Machbarkeitsstudie gestellt werden. Dabei sind die Richtlinien und Vorgaben der Aktivregion einzuhalten.

Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides im Rahmen der Aktivregion wird die Verwaltung beauftragt die Machbarkeitsstudie entsprechend dem Vergaberecht auszuschreiben.

Dabei sind mindestens drei Anbieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Diese sollen sein:

-          N.N.

-          N.N.

-          N.N.

-          N.N.

 

Der Schulverbandsvorsteher wird ermächtigt, das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit der Verwaltung zu erstellen. Darüber hinaus wird der Schulverbandsvorsteher ermächtigt, die Auftragserteilung gemäß der Vergabeempfehlung der Amtsverwaltung auf Grundlage einschlägiger vergaberechtlicher Vorschriften an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Vorfeld des Schulneubaus besteht die Möglichkeit mittels einer Machbarkeitsstudie zu ermitteln, welcher Standort die beste Eignung hat.

 

Mit solch einer Machbarkeitsstudie kann festgestellt werden:

-          Welche Handlungsoptionen bezüglich des Standorts bestehen (Standortanalyse, Gegenüberstellung und Vergleich der beiden möglichen Standorte),

-          Ob bei Beibehaltung des derzeitigen Standortes eine sinnvolle Sanierung mit einem Anbau ggf. möglich ist,

-          Wie der Projektablauf sein wird (einschl. Zeitschiene),

-          Welche Kosten für die Varianten anzusetzen sind.

 

Die Recherche zu den Kosten einer Machbarkeitsstudie mit diesem Volumen haben Kosten von rund 30.000 € ergeben.

 

Eine Förderung ist nach einer Anfrage bei der Aktivregion grundsätzlich möglich. Die Förderquote liegt bei 45 – 55 % der Kosten der Machbarkeitsstudie.

Die Einreichungsfrist ist der 01.10.2019. Aufgrund des weiteren Verfahrens im Rahmen der möglichen Zuteilung eines Zuwendungsbescheides ist mit dem Beginn einer Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie nicht vor dem 01.01.2020 zu rechnen.

 

Bei der Ausschreibung sind die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Auftrags ist an den Bieter zu erteilen, der das wirtschaftlichste Angebot im Sinne der vergaberechtlichen Vorschiften abgegeben hat.

Es wird um Beratung und Beschluss zu einem Förderantrag für die Machbarkeitsstudie gebeten.

 

Mögliche Planungsbüros sind:

-          Adam und Partner Unternehmensberatung (www.adam-und-partner.de)

-          DFZ Architekten (www.dfz-architekten.de)

-          Michelmann Architekten (www.michelmann-architekten.de)

-          AMS Architekten (www.architekten-ms.de)

-          PPP Architekten und Stadtplaner GmbH (http://www.ppp-architekten.de/)

-          N.N.


 

 

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