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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/033-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung gibt das bisherige Leistungsverzeichnis, zzgl. der unter Punkt 1 – 3 genannten Änderungen zur erneuten Ausschreibung frei. Die Verwaltung wird gebeten, die Leistungen vergabekonform auszuschreiben.


 

 

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Sachverhalt

Auf die Vorlage 2019/002/033 wird verwiesen. Der Bau- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt bereits beraten, die Entscheidung aber auf die Sitzung der Gemeindevertretung vertagt. Die Verwaltung wurde um eine Überarbeitung gebeten.

 

Sachverhalt:

 

Für die Durchführung der notwendigen Kommunalarbeiten bedient sich die Gemeinde Braak der Leistungen Dritter. Der aktuelle Auftrag für die innerörtlichen Arbeiten läuft zum 30.04.2019 aus und muss erneut ausgeschrieben werden.

 

 

Das bisherige Leistungsbild, sowie die unter den Punkten 1 und 2 genannten Leistungen wurde im Bau- und Finanzausschuss bereits beraten.

 

  1. Sichtkontrollen gemeindliche Straßen / Wege / Plätze 

    Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die gemeindlichen Straßen / Wege / Plätze, sowie für klassifizierte Straßenteile, wenn dies gesetzlich bzw. vertraglich so geregelt ist.              
    Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind deshalb regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Der im Anhang enthaltende Stufenplan stellt dabei eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer dar. Der Gemeinde wird daher empfohlen auch die Kontrolle der Wirtschaftswege wieder mit in das Leistungsverzeichnis aufnehmen zu lassen. Ebenfalls dem Anhang entnehmen können Sie einen Flurkartenauszug der Gemeinde Braak mit entsprechend farblicher Darstellung der gemeindlichen Straßen / Wege / Plätze. Inwiefern die aufgrund der vorgefundenen Beschilderung beschränkte Nutzung der Wirtschaftswege auch in Zukunft Bestand hat, kann derzeit nicht gesagt werden.             
    Für die Stufe 1 (rot) wird eine wöchentliche Kontrolle, für die Stufen 2 + 3 (braun, alle innerörtlichen Straßen) eine monatliche Kontrolle empfohlen.              
    Fasst man die Stufen 4 (blau) + 5 (grün) zusammen ist eine Kontrolle aller 3 Monate denkbar.
    Sofern der festgestellte Straßenzustand es erfordert / zulässt, sind einzelfallbezogene Verschärfungen bzw. Lockerungen der Kontrollzyklen möglich.             
     

 

 

 

  1. Stundenlohnarbeiten 

    Hierüber sollen kleinere, bauhoftypische Arbeiten beauftragt werden, die nicht explizit im Leistungsverzeichnis benannt wurden, bzw. abschließend beschrieben werden können. Es erfolgt zwar keine abschließende Aufzählung, eine Benennung einzelner Tätigkeiten wie z.B. Beschaffungen, Aufnehmen v. Ölbindemittel u.ä. wird in die Beschreibung aufgenommen. (deklaratorische Änderungen)             
     

Die Punkte 3 und 4 enthalten die gewünschten Überarbeitungen. 
 

  1. Stundenlohnarbeiten
    Der Ansatz, der mit Stundenlohn abgerechneten Leistungen wurde im letzten Vergabezeitraum nicht komplett aufgebraucht. Seitens des Ausschusses wurden keine zusätzlichen Leistungen benannt, sodass der Stundenansatz reduziert werden kann.
     
  2. Kostenkalkulation
    Die bisherige Kalkulation wurde für eine Kostensteigerung von 10%, sowie für eine Laufzeit von einem bzw. zwei Jahren erstellt.             

    Die Kostenschätzung wurde überarbeitet. 
    Der letzte Tarifabschluss sah eine mehrstufige Tariferhöhung vor, die in der letzten Ausschreibung bereits tlw. zum Tragen kam. Für die erneute Ausschreibung ist die letzte Stufe vom Okt. 2018 (2,4%) nun voll wirksam. Unter Berücksichtigung sonstiger Preissteigerungen werden für die Kostenschätzung 6% Erhöhung angesetzt.             
     

 

Unter Berücksichtigung der Punkte 1 und 2 wird für die Vergabe der Leistungen die Durchführung eine beschränkte Ausschreibung empfohlen.


 

 

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Anlagen

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