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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/054-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage zur Vorlage 2018/04/054-1) ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

b) Abschließender Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter

https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-wirksam/

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Initiative des Vorhabenträgers hat die Gemeinde Hoisdorf die Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst, um die rechtliche Grundlage für eine Erweiterung des Seniorenheims zu schaffen.

 

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 16. Änderung wurde in der Zeit vom 23.04.2018 bis zum 25.05.2018 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Änderungen der Planunterlagen.

 

Zwischenzeitlich wurde auch die Eintragung des Wegerechts wie vereinbart vollzogen.

 

Daher kann nun der abschließende Beschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.

 

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Anlagen

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