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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, für das Grundstück Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20B", nördlich "Reinbeker Straße 20A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L222), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (33. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).

 

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 22.01.2018 bis zum 23.02.2018 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.01.2018 informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im beigefügten Abwägungsprotokoll aufgeführt. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. Die Änderung kann somit als Satzung beschlossen und der Flächennutzungsplan berichtigt werden (33. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).

 

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Anlagen

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