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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/003/205-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)

Den textlichen Festsetzungen der Punkte

1.3 – 1.5; 2.3;3.1 - 3.2;5;6;7;9.1 - 9.4;10.1 – 10.3;

11.1;12;13;14;15 und 16

wird ohne Änderung zugestimmt.

 

2)

Den Punkten der textlichen Festsetzungen wird mit folgender Änderung bzw.  Klärungsbedarf zugestimmt:

 

Text Nr. 1.1Die Gebietscharakteristik soll bezogen auf das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB durch den Kreis Stormarn geprüft werden.

Text Nr. 2.2Die Formulierung „WA 3 und 6“ soll in „WA 3 bis 5“ geändert werden.

Text Nr. 4Die Gestaltung der Außenwandflächen soll überwiegend mit Ziegelfassade erfolgen. Putzflächen werden in geringem Maße gebilligt.

Text Nr. 8.Die Einfriedung an öffentlichen Verkehrsflächen oder öffentlichen Grünflächen angrenzenden Anpflanzungen, wie freiwachsende oder geschnittene Hecken, soll die maximale Höhe anstatt 1,80 m nur 1,50 m betragen.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der Begriff „Sichtdreieck“ durch den BegriffHaltesichtdreieck“ ausgetauscht werden kann.

Text Nr. 10.4Das Wort „Auf“ soll durch das Wort „Für“ ersetzt werden und der Satzaufbau entsprechend angepasst werden.

Text Nr. 10.5Unter Punkt c wird ergänzt: Im Vorgartenbereich ist jeweils ein Baum (kleinkronig/18-20 cm Stammumfang) zu pflanzen.

Text Nr. 11.2Der Begriff „Ziegelmineralgemisch“ ist zu ergänzen.

Text Nr. 11.3Ob die Nutzung von Drainagen zulässig ist, soll durch das Planungsbüro geprüft werden.

 

3)

PlanzeichnungEs bleibt bei einer Baugrenze. Baulinien werden nicht festgesetzt.

 

4)

PlanzeichnungDas WA 6 ist zu streichen. Der WA 1wird bis zur Straße Hahnenkaten durchgezogen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Planungsbüro hat in Anlehnung an die Vorgespräche einen Entwurf des Bebauungsplanes nebst textlicher Festsetzungen erarbeitet, der der Gemeinde nun zur Beratung vorgelegt wird.

Der Bauausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 08.11.2017 mit den Planinhalten befasst und empfiehlt den nachfolgend formulierten Beschluss.

 

Das Planungsbüro klärt derzeit noch die mögliche Anwendbarkeit des § 13b BauGB.

Der § 13b wurde im Rahmen der BauGB-Novelle im Mai 2017 eingefügt und ermöglicht ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren auch für Außenbereichsflächen.

Dadurch könnte das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden sowie die Flächennutzungsplanänderung entfallen.

 

Für die Klärung ist die bereits beauftrage Lärmutersuchung abzuwarten. Aus dieser Untersuchung soll hervorgehen, ob hinsichtlich der bestehenden Lärmimmissionen ein reines Wohngebiet neben das bestehende Dorfgebiet geplant werden kann.

 

Über das Ergebnis und den daraus resultierenden Zeitplan wird die Gemeinde im Rahmen der nächsten Bauausschusssitzung informiert.

 

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Anlagen

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