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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/002/059-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis .

Sobald aktuelle einheitliche  Betreuungssätze  des Kreises Stormarn vorliegen, wird über das weitere Verfahren entschieden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
2015 wurde von  der  Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluß zum Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG gefaßt.

Hier wurden auch  Pauschalbeträge  für zu zahlende Kostenausgleiche nach Hamburg festgelegt.

Im Elementarbereich wurde der einheitliche Satz von 1,49 € pro Betreuungsstunde innerhalb des Kreises Stormarn auch für Kostenzusagen nach Hamburg zu Grunde gelegt.

 

Für den Krippenbereich hatte die Gemeinde einen Betrag von derzeit 2,50 € pro Stunde festgelet.  Dieser Betrag sollte alle zwei Jahre überprüft werden.

 

Der Kreis Stormarn hat  zwischenzeitlich angekündigt, zum Kita-Jahr 2017/2018 den einheitlichen Kostenausgleichsbetrag für die Elementarbetreuung anzupassen und erstmals auch einen einheitlichen Betreuungssatz für die Betreuung von Krippenkindern herauszugeben.

 

Daher werden bis zu diesem Zeitpunkt  die bisherigen Sätze von 1,49 € /Std.für den Elementarbereich und 2,50 €/Std.  für den Krippenbereich Anwendung finden. 
 

 

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