Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/002/059-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Urte Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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27.03.2017
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Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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10.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
2015 wurde von der Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluß zum Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG gefaßt.
Hier wurden auch Pauschalbeträge für zu zahlende Kostenausgleiche nach Hamburg festgelegt.
Im Elementarbereich wurde der einheitliche Satz von 1,49 € pro Betreuungsstunde innerhalb des Kreises Stormarn auch für Kostenzusagen nach Hamburg zu Grunde gelegt.
Für den Krippenbereich hatte die Gemeinde einen Betrag von derzeit 2,50 € pro Stunde festgelet. Dieser Betrag sollte alle zwei Jahre überprüft werden.
Der Kreis Stormarn hat zwischenzeitlich angekündigt, zum Kita-Jahr 2017/2018 den einheitlichen Kostenausgleichsbetrag für die Elementarbetreuung anzupassen und erstmals auch einen einheitlichen Betreuungssatz für die Betreuung von Krippenkindern herauszugeben.
Daher werden bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Sätze von 1,49 € /Std.für den Elementarbereich und 2,50 €/Std. für den Krippenbereich Anwendung finden.