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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/003/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47d Abs. 3 BimSchG nachträglich durchzuführen.

Der am 02.10.2013 beschlossene Lärmaktionsplan ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Brunsbek hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 02.10.2013 beschlossen.

Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde verzichtet, da sich aus der Aufnahme der Ist-Situation ergeben hat, dass keine Personen von Verkehrslärm betroffen waren.

 

Der Lärmaktionsplan wurde dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) am 27.10.2014 zur Verfügung gestellt, damit das MELUR seiner Berichtspflicht gegenüber der europäischen Kommission nachkommen konnte.

 

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens hat das MELUR mit Schreiben vom 21.12.2016 mitgeteilt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47d Abs. 3 BimSchG nicht dokumentiert ist. Der Hinweis im Lärmaktionsplan auf das Unterlassen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht ausreichend. Eine Beteiligung hätte in jedem Fall erfolgen müssen.

Um nachteilige Folgen wie Strafzahlungen zu vermeiden, bittet die Bundesregierung die zuständgen Behörden, die aufgedeckten Fehler zu heilen und entsprechend nachzuarbeiten.

IN diesem Falle ist daher die Beteiligung der Öffentlichkeit nachzuholen.

 

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Anlagen

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