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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich der L91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in ihrer Sitzung am 25.11.2013 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst.

Daraufhin wurde die frühzeitige Unterrichtung der Behörden am 31.01.2014 durchgeführt.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen einer Auslegung in der Zeit vom 17.02.2014 bis zum 03.03.2014 über die Planung informieren.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt sind.

 

Sollte es im Rahmen des Abstimmungsgesprächs am 19.03.2014 mit dem Planungsbüro noch zu Änderungen dieser Abwägungsvorschläge kommen, erhalten Sie diese im Anschluss an das Gespräch.
 

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Anlagen

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