Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/002/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Einfriedung Rückhaltebecken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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11.08.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat in 2013 die Einfriedung der Rückhaltebecken „Ihlendiek“ und „Singel“ durchführen lassen. Dabei wurden die straßenseitig vorhanden Geländer (Knie-,Brustholm) nicht ausgetauscht.
Obwohl das Angeln durch entsprechende Beschilderung verboten ist, wird es nach Aussage der Gemeinde auch weiterhin geduldet. Daher sollte die Versicherung um eine Beurteilung der Situation gebeten werden. Hierzu wurden die örtlichen Gegebenheiten (Einfriedung, Maße, Nutzung, Besonderheiten) erfasst, durch Fotos belegt und der Versicherung zugeleitet. In die Überlegungen sollten auch das Ortsbild (1,60m hoher Zaun) und ggf. organisatorische Maßnahmen (Durchsetzung Angelverbot) einbezogen werden.
Gemäß Rückäußerung empfiehlt die Versicherung:
- Für die Becken „Ihlendiek“ und „Singel“ sollten die vorhandenen Stabgitterzäune auch entlang der Straßenfront vorgesehen werden.
- Der Drahtzaun an der Moorkuhle wird für unzureichend angesehen.
- Der Steg wird nicht beanstandet. Voraussetzung ist aber auch hier, dass kein erhöhtes Risiko durch unbeaufsichtigt spielende Kinder besteht. Die angrenzende Tür ist dauerhaft geschlossen zu halten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gefahrabschätzung letztendlich vor Ort durchgeführt werden muss. Hier besteht - aus dem Betrieb der Feuerlöschteiche heraus - auch Haftpflichtdeckungsschutz zugunsten der Gemeinde. Man verweist aber darauf, dass bei Unfällen neben den vermögensrechtlichen Folgen die strafrechtlichen Folgen gravierender sein können. Aus diesem Grunde – so die Versicherung – sollte die Abwägung Ortsbild / Sicherheit im Zweifel zugunsten der Sicherheit ausfallen.
Nachfolgender Auflistung können Sie die Kostenschätzung für Lieferung und Montage der entsprechenden Zäune entnehmen:
- Ihlendiek – Doppelstabgitterzaun 61 €/m, rd. 3.000 €
- Singel – Profildekormattenzaun 86 €/m, rd. 3.800 €, sofern durch Aufdübelung keine ausreichende Stabilität erreicht werden kann (Betonfutter der Teichmauer), können zus. Montagekosten im Std-Lohn notwendig werden.
- Moorkuhle – Ergänzung durch ummantelten Maschendraht (Material rd. 420 €, Montage durch „Bauhof“ im Std-Lohn)
Haushaltsmittel wären im Nachtragshaushalt entsprechend einzuwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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