Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalarbeiten Gemeinde Braak
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Aktenzeichen:
- 67.20.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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28.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Durchführung der notwendigen Kommunalarbeiten bedient sich die Gemeinde Braak der Leistungen Dritter. Der aktuelle Auftrag für die innerörtlichen Arbeiten läuft zum 30.04.2019 aus und muss erneut ausgeschrieben werden. Nachfolgende Änderungen zum bisherigen Leistungsbild werden verwaltungsseitig empfohlen.
- Sichtkontrollen gemeindliche Straßen / Wege / Plätze
Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die gemeindlichen Straßen / Wege / Plätze, sowie für klassifizierte Straßenteile, wenn dies gesetzlich bzw. vertraglich so geregelt ist.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind deshalb regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Der im Anhang enthaltende Stufenplan stellt dabei eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer dar. Der Gemeinde wird daher empfohlen auch die Kontrolle der Wirtschaftswege wieder mit in das Leistungsverzeichnis aufnehmen zu lassen. Ebenfalls dem Anhang entnehmen können Sie einen Flurkartenauszug der Gemeinde Braak mit entsprechend farblicher Darstellung der gemeindlichen Straßen / Wege / Plätze. Inwiefern die aufgrund der vorgefundenen Beschilderung beschränkte Nutzung der Wirtschaftswege auch in Zukunft Bestand hat, kann derzeit nicht gesagt werden.
Für die Stufe 1 (rot) wird eine wöchentliche Kontrolle, für die Stufen 2 + 3 (braun, alle innerörtlichen Straßen) eine monatliche Kontrolle empfohlen.
Fässt man die Stufen 4 (blau) + 5 (grün) zusammen ist eine Kontrolle aller 3 Monate denkbar.
Sofern der festgestellte Straßenzustand es erfordert / zulässt, sind einzelfallbezogene Verschärfungen bzw. Lockerungen der Kontrollzyklen möglich.
- Stundenlohnarbeiten
Hierüber sollen kleinere, bauhoftypische Arbeiten beauftragt werden, die nicht explizit im Leistungsverzeichnis benannt wurden, bzw. abschließend beschrieben werden können. Eine erfolgt zwar keine abschließende Aufzählung, eine Benennung einzelner Tätigkeiten wie z.B. Beschaffungen, Aufnehmen v. Ölbindemittel u.ä. wird in die Beschreibung aufgenommen.
Der Bau- und Finanzausschuss wird gebeten, der Verwaltung eigene Änderungswünsche aufzugeben.
Gemäß Kostenschätzung könnte bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr eine beschränkte Ausschreibung, bei zwei Jahren müsste eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden.
Der Ausschuss wird gebeten, die gewünschte Vertragslaufzeit aufzugeben. Sofern der Ausschuss Firmen empfiehlt, die beteiligt werden sollen, können diese im Vorwege einer beschränkten Ausschreibung auf deren Qualifizierung geprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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323,8 kB
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