Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/002/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Braak Gebiet: südlich "Ihlendiek" in einer Tiefe von ca. 85m, westlich "Ihlendiek" und östlich "Höhenkamp" (K96) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.22.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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26.05.2014
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Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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16.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Braak, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet südlich "Ihlendiek" in einer Tiefe von ca. 85m, westlich "Ihlendiek" und östlich "Höhenkamp" (K96) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In einem Gespräch mit dem Investor hat sich herausgestellt, dass nicht störende Gewerbebetriebe über den Textteil ausgeschlossen sind.
Da jedoch absehbar ist, dass es den Bedarf geben wird, in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet auch gewerbliche Bürotätigkeiten o.ä. auszuführen, wird seitens des Investors darum gebeten, diese textliche Festsetzung zu ändern.
Sofern die Gemeinde dem Wunsch nachkommt, ist eine erneute (verkürzte) Auslegung erforderlich.
Die geänderten Planunterlagen nebst Abwägungsvorschlägen werden als Tischvorlage nachgereicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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844,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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543,9 kB
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