Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/002/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Braak für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Braak
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Manja Harder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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27.03.2017
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Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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10.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes (BrSchG) und der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.H., S. 552)
wurden neue gesetzliche Regelungen zum Thema Kameradschaftskassen der Feuerwehren
als Sondervermögen der Gemeinden geschaffen.
Die bereits bestehende Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Braak wird
gemäß § 2a Absatz 1 BrSchG als Sondervermögen der Gemeinde Braak weitergeführt.
Zukünftig ist für die Kameradschaftskasse vom Wehrvorstand
1. ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung
der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu
leistenden Ausgaben enthält,
2. eine Sonderkasse einzurichten und
3. eine Sonderrechnung zu führen.
Der Einnahme- und Ausgabeplan gemäß Ziffer 1 ist von der Mitgliederversammlung zu
beschließen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Arbeitsgruppe
des Landesfeuerwehrverbandes hat hierzu einen Handlungsleitfaden zur Umsetzung nebst
Muster eines Einnahme- und Ausgabeplanes erarbeitet, der regelmäßig fortgeschrieben
wird. Das Nähere über den Inhalt und die Ausführung des Einnahme- und Ausgabeplans, die Führung und Beaufsichtigung der Sonderkasse und der Sonderrechnung ist in einer Satzung zu regeln.
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat in diesem Zusammenhang eine Mustersatzung veröffentlicht, die die Grundlage für alle Feuerwehrkameradschafts-kassen darstellt.
Abweichungen von der Mustersatzung wären nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 BrSchG vom
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zustimmungsbedürftig und sind daher
im beigefügten Satzungsentwurf nicht enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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