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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2020/002/165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde mehrfach die Aufstellung/Erneuerung des Verkehrszeichens „Verbot für Kraftfahrzeuge; Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (Verkehrszeichen 260 mit Zusatzzeichen 1026-36) für diverse Straßen (u. a. An der Moorkuhle, Dieksweg, Achternstieg, Debensahlweg, Neue Wiese, Ahrensfelder Weg und Stellauer Weg) gefordert. Zuletzt im Protokoll des Wegeausschusses Braak vom 26.10.2020.

 

Die Anordnung des Verkehrszeichens 260 mit Zusatzzeichen 1026-36 ist nicht mehr zulässig.

Gemäß Erlass vom 10.10.2011 des Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein könnten alle ländlichen Wege nur durch eine förmliche (Teil-) Entziehung dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Forderungen nach straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, um dadurch die ländlichen Wege dem Verkehrsgeschehen (teilweise) zu entziehen, sind von den Straßenverkehrsbehörden abzulehnen.

 

Aufgrund dieses Erlasses wurden unter anderem in der Verkehrsschau vom 27.05.2014 bereits angeordnet, dass sämtliche dieser Schilder entfernt werden müssen.

 

Eine Anordnung der o. g. Verkehrszeichen durch den Kreis ist auf Grund des Erlasses vom 10.10. 2011 daher nicht möglich. Eine Erneuerung der Schilder ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

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Anlagen

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