Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/002/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestellen - bauliche Maßnahmen / Ausstattung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Aktenzeichen:
- 65.11
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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29.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden des Amtes Siek haben in der Vergangenheit bereits diverse Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Für die notwendigen baulichen Maßnahmen gewährt das Land Schleswig-Holstein auch weiterhin Zuwendungen i.H.v. bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Derzeit stehen im Kreis Stormarn jährlich 80.000€ für den systemgerechten Ausbau zur Verfügung.
Für die Förderfähigkeit sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
- Die Bordsteine müssen das Anfahren von Niederflur- bzw. Gelenkbussen ermöglichen (bordsteinparalleles Halten, Bordansicht 16cm). Dies soll auch das Einsteigen von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen erleichtern.
- Einbau taktiler Bodenelemente als Sicherheits- bzw. Leitsystem für sehbehinderte Menschen. Diese Bodenindikatoren sind u.a. von Bahnsteigen bekannt.
- Schaffung einer ausreichenden Bewegungsfläche an den Türen
- Die Montage von Fahrgastunterständen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber förderfähig.
Die Bushaltestelle in der Straße „An der Chaussee“ i.Ri. Hamburg ist noch nicht systemgerecht ausgebaut. Hinzu kommen die beiden abgängigen Fahrgastunterstände.
Daher werden nachfolgend 2 Ausbauvarianten gegenübergestellt.
Variante 1:
Bordsteine und angrenzende Gehwegflächen werden auf einer Länge von rd. 20 m den o.g. Bedingungen angepasst. Auf diesen 20m Länge werden die vorhandenen Befestigungen (Gehweg-Asphalt, Nebenflächen-Beton, Pflaster) entfernt. Die Fläche wird neu gepflastert.
Hinweis: Die Busbucht ist rd. 50m lang) Es verbleiben somit Restflächen des Gehweges und die komplette Fläche der Busbucht in ihrem jetzigen Zustand.
Entscheidet sich die Gemeinde für einen Fahrgastunterstand (Länge 4,5m, rd. 9.000€) analog der entgegengesetzten Fahrtrichtung ist mit Gesamtkosten i.H.v. rd. 21.000 € zu rechnen. Es besteht keine Verpflichtung, den gleichen Typ zu verwenden. Hier gibt es günstigere Alternativen am Markt.
Variante 2:
Sollen Busbucht und Gehweg komplett neu gestaltet werden, ist mit Kosten i.H.v. rd. 35.-38.000 € zu rechnen. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 32.000€.
Im Gewerbegebiet sind im Mittelweg und im Braaker Bogen je eine Bushaltestelle – ohne Fahrgastunterstand - vorgesehen. Laut Aussage der Firma Boltze nutzen 20 Beschäftigte öffentliche Verkehrsmittel. Sollte die Gemeinde hier einen Unterstand wünschen, beteiligt sich die WAS mit einem Betrag von insges. 6.000 € brutto.