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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13, 9. Änderung der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/004/238 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 13, 9. Änderung für das Gebiet nördlich der Grundstücke "Sprenger Weg 13 - 15", östlich der Grundstücke "Am Dorfmuseum 13-15", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13, 9. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13, 9. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 20.07.2020 bis zum 21.08.2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

 

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

 

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Anlagen

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