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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Grundstück Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oetjendorfer Landstraße, östlich der Straße "Am Schwarzen Berg wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Hoisdorf aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Nachhaltige Standortsicherung der Seniorenresidenz Lichtensee;

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der
   Seniorenresidenz zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Seniorenplätzen;

- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen
   zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Seniorenresidenz Lichtensee soll erweitert werden. Hierzu wurde bereits der Flächennutzungsplan durch die 16. Änderung entsprechend angepasst.

Der Kreis Stormarn hat zu dem Zeitpunkt mündlich mitgeteilt, dass eine Flächennutzungsplanänderung für die Genehmigung der Erweiterung ausreichend ist.

 

Zwischenzeitlich hat sich diese rechtliche Auffassung verändert. Möglich ist nach § 35 BauGB nur eine eingeschränkte Erweiterung. Um das geplante Vorhaben in Gänze realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bauherr hat daraufhin einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

 

Die Gemeinde wird diesbezüglich um die Beratung des Aufstellungsbeschlusses gebeten. Im Anschluss würde die Verwaltung mit dem Bauherrn die Übernahme der Planungskosten durch einen städtebaulichen Vertrag sichern.

 

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Anlagen

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