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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt, die Baukosten für einen Umbau / eine Nachrüstung der verbleibenden Haltestellen ermitteln zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, hier für ein Honorarangebot eines geeigneten Ingenieurbüros einzuholen. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzuwerben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeinden im Amtsbereich Siek haben um das Jahr 2000 viele, der in Ihrem Gebiet befindlichen Bushaltestellen nach den seinerzeit geltenden Maßgaben barrierefrei ausgebaut.

 

Mit seiner Novellierung misst das Personenbeförderungsgesetz der Barrierefreiheit eine deutlich höhere Bedeutung bei als bisher. Auf Grundlage eines HVV-Leitfadens zum barrierefreien Ausbau, sowie eines aktuell erstellten HVV-Haltestellenkatasters, beabsichtigt nun der Kreis Stormarn, in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen eine Prioritätenliste als Empfehlung für den barrierefreien Ausbau zu erstellen.

 

Für die Gemeinde Braak wurden seitens des Kreises 1 Bushaltestelle in die Priorität 1 (621, Richtung Trittau) und je 2 Haltestellen in die Priorität 2 und 3 eingeteilt. Eine Haltestelle (621, Richtung Rahlstedt) ist ohne Priorität.

 

Welche Kosten für einen Umbau notwendig werden, sollte über ein Ingenieurbüro gemeindeübergreifend ermittelt werden. Im Anschluss können die Gemeinden darüber beraten, ob sie der Priorisierung des Kreises folgen. Werden dann bauliche Maßnahmen durch die jeweiligen Gemeinden beschlossen, sollten diese gemeinschaftlich durch ein Ingenieurbüro ausgeschrieben werden.

Wird durch die jeweilige Nachrüstung Barrierefreiheit nach aktuellem Standard erreicht, können hierfür nun erneut Fördermittel beantragt werden, auch wenn die Bushaltestelle seinerzeit bereits gefördert wurde.

 

Aufgrund der besonderen Situation i.Z.m. der Sanierung der L92 (siehe TOP 7) wird empfohlen, den Umbau / die Nachrüstung der Haltestelle (621, Richtung Trittau) bereits in 2020 durch den LBV-SH mit ausführen zu lassen.

 

 

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