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ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2019/005/198

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren nach nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Neubauvorhaben des Müllheizkraftwerks (MHKW) und der Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen (MKVA) in Stapelfeld, wurden die Gemeinden des Amtsgebietes aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 12.08.2019 an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abzugeben.

 

Die genannte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde zunächst, aufgrund des Umfangs der zu prüfenden Unterlagen, per Antrag bei der Genehmigungsbehörde auf den 30.09.2019 verlängert und auch genehmigt.

 

Die Gemeinden des Amtes, sowie der Abwasserverband Siek, haben sich für die Erarbeitung einer sachlich- und verfahrensrechtlichen Stellungnahme zusammengeschlossen und extern fachliche Unterstützung hinzugezogen.

 

Die Antragsunterlagen werden derzeit sowohl in Bezug auf Verfahrensfragen durch einen Fachanwalt, als auch in der Beurteilung des baulichen Konzepts und der technischen Ausstattung durch ein beratendes Ingenieursnetzwerk geprüft. Die beratenden Ingenieure sind dabei spezialisiert auf professionelle Beratungsleistungen rund um die Themen Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Risikomanagement und Sozialverträglichkeit.

 

Desweiteren wurden die in der Öffentlichkeit bereits häufig thematisierten Fragestellungen bzw. Bedenken z.B. in Bezug auf die Schornsteinhöhe, den Stand der Technik, Immissions-/ Emissionswerte etc. als zu prüfende Fragestellung den Experten aufgegeben.

 

In der Stellungnahme werden sodann Bedingungen an das Vorhaben, Auflagen mit fachlicher Begründung und Hinweise formuliert. 

 

Neben den Gemeinden des Amtsgebietes und dem Abwasserverband, werden auch viele Fachbehörden wie z.B. die Wasserbehörde, Bauaufsicht, Naturschutz o. Ä. parallel beteiligt. Sinngemäß verteilt das LLUR somit die Prüfung der Antragsunterlagen an die Fachbehörden und Beteiligen und macht die gesammelten Stellungnahmen, nach Prüfung der Einhaltung des BImSchG, zur Grundlage des Genehmigungsbescheids. Dieses Verfahren wird als s.g. Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG bezeichnet, wonach eine Genehmigung mehrere andere Genehmigungen miteinschließt. Die einzelnen Stellungnahmen der Fachbehörden und Beteiligten werden nicht veröffentlicht, jedoch ihre Beteiligung vermerkt.  

 

 

Derzeit läuft ebenfalls parallel die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen bis zum 02.09.2019 für alle Interessierten. Die Unterlagen stehen im Internet oder im Amt zur Einsicht vollständig zur Verfügung. Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach der Auslegung, hier mit Ablauf des 02.10.2019. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das LLUR die form­ und fristgerecht gegen die Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtern. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dafür Dienstag, der 10.12.2019 vorgesehen. Nähere Informationen zum Veranstaltungsort sollen noch folgen.

 

Der Zweck des Erörterungstermins besteht darin, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, und den Einwenderinnen und Einwendern Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendung zu geben.

 

Wenn keine Einwendungen erhoben wurden, findet der Erörterungstermin nicht statt.

 

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