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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung)

 

Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Das Abwägungsprotokoll ist dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

 

 

b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der 'Waldstraße', westlich der Straße 'Am Schwarzen Berg' (Grundstücke 'Waldstraße 11 bis 19 G') sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:………………………………………………………………………………………..

 

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26. November 2017 beschlossen, die
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der 'Waldstraße', westlich der Straße 'Am Schwarzen Berg' (Grundstücke 'Waldstraße 11 bis 19 G') im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Vornahme einer Umweltprüfung aufzustellen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

- Wahrung der Gebietsstruktur und Erhalt des gewünschten Charakters einer lockeren Bebauung;

- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

- Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;

- Begrenzung der Gebäudehöhen durch Festlegung einer maximalen Firsthöhe, angepasst an die bestehenden topographischen Strukturen;

- Festlegung von individuellen Höhenbezugspunkten (HBP) für die einzelnen Baufenster.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Juni bis zum 17. Juni 2019 ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Inhaltlich Stellung genommen haben ferner der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 26. Juni 2019 sowie das LLUR - untere Forstbehörde - mit Schreiben vom 29. Mai 2019. Der Inhalt der drei Stellungnahmen und ein Vorschlag für die Abwägung sind dem dieser Vorlage beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen.

 

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Anlagen

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