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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage 2019/005/122 dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224"sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, grünordnerischer Fachbeitrag und dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht, der grünordnerische Fachbeitrag sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan ist nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 16.03.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 22 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

 

Die Beteiligung erfolgte aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 22. Dieser Verfahrensschritt muss nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Umstellung in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht wiederholt werden.

 

Daher erfolgt nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt sind.

 

Frau Warnke vom Büro Evers & Küssner wird die Unterlagen in der Sitzung vorstellen.

 

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