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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beschluss ergibt sich aus Beratung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Müllverbrennungsanlage in Stapelfeld soll bis zum Jahr 2022 in betriebsfertig errichtet werden. Vorgesehen ist der Bau zweier Verbrennungslinien für Abfall und Klärschlamm.

 

In der Nachbargemeinde Großhansdorf werden diese Pläne kritisch gesehen. Der Bau- und Umweltausschuss hat dazu am 12.02.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Pläne des Ersatzneubaus werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Großhansdorf fordert eine Beteiligung am förmlichen Genehmigungsverfahren für beide Verbrennungslinien (Klärschlamm und Abfall) (Anmerkung: Die Gemeinde Großhansdorf wird seitens der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), als nicht im Einwirkkreis belegen betrachtet und wird somit nicht als Träger öffentlicher Belange geführt.)

 

Sollte dieses Verfahren nicht in Frage kommen, wird mindestens eine Beteiligung wegen des Parallelbetriebs von Alt- und Neuanlage gefordert. Die Gemeinde Großhansdorf fordert den Rückbau der bestehenden Anlage nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen Anlagen und fordert die Rückbauverpflichtung als Bestandteil der neuen Genehmigung. Betreiber und Genehmigungsbehörde werden aufgefordert sicherzustellen, dass die Emissionen der Schadstoffeinträge für beide Anlagen so zu begrenzen sind, dass diese für Großhansdorf nicht über den aktuellen Werten liegen. Zur Ermittlung der derzeitigen Werte müssen Messungen an einem innerörtlichen Aufpunkt durchgeführt und nach Inbetriebnahme der neuen Anlage zu Nachweiszwecken wiederholt werden.“

 

In der Gemeinde Großhansdorf tagte am 14.02.2019 zu diesem Thema eine Einwohnerversammlung in der die Vertreter von eew die Neubaupläne vorgestellt haben. Diese Versammlung erfolgte unter der Annahme, dass Großhansdorf bei einer angenommenen Erhöhung des Schadstoffausstoßes beider Verbrennungslinien betroffen sein könnte und es sich daher um eine gemeindliche Angelegenheit handelt.

 

Die Durchsetzung des o.g. Beschlusses erfordert u.U. die Hilfe externer Gutachter und Fachanwälte. Im Zuge der Einwohnerversammlung Großhansdorfs wurde die Bereitschaft der Nachbarkommunen abgefragt, ob ein ähnlicher Beschluss, wie oben zitiert, auch dort denkbar wäre.

 

Weiterhin soll auch seitens der Nachbarkommungen entschieden werden, ob eine finanzielle Beteiligung erfolgen könnte, wenn ein Gutachter oder Jurist zur Durchsetzung des o.g. Ansinnens erforderlich wäre -ohne bisherige Definition vom Umfang der Beteiligung-.

 

Die Gemeindevertretung wird daher gebeten über folgende Punkte zu beraten:

 

a) Forderung der Gemeinde Siek am Genehmigungsverfahren zur Errichtung des Müllheizkraftwerks und Mono-Klärschlammverbrennungsanlage Stapelfeld aktiv beteiligt zu werden, analog zur Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großhansdorf.

 

b) Grundsätzliche Bereitschaft einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde Siek zur Beauftragung von Gutachtern und/oder Juristen zur Durchsetzung der unter a) zuvor beschiebenen Forderung

 

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