Vorlage - 2018/005/072
Sachverhalt: Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen. Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. In diesem Jahr wurden alle Vereine und Verbände entsprechend angeschrieben:
Sollte die Entscheidung nicht abgewartet werden können, hat der Antragsteller unter Darlegung der Gründe die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn zu beantragen.
Die Richtlinie wurde dem Anschreiben zur Kenntnisnahme und mit Bitte um Beachtung bei der künftigen Antragstellung beigefügt.
Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Ortsverband Siek / Brunsbek allgemein 205,00 €
4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.
Beschluss:
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
Anlage/n: (nichtöffentlich)
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