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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hoisdorf erklärt sich mit der Kostenfestsetzung des Amtes Siek in Höhe von 22.000 Euro für 2019 einverstanden. Der Amtsausschuss des Amtes Siek hat die Kostenhöhe in seiner Sitzung vom 28.11.2018 beschlossen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen.

Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Hoisdorf und dem Amt Siek vom 12.12.2001 sowie der 1. Nachtrag vom 24.04.2006 und der 2. Nachtrag vom 29.02.2016 werden aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bislang hat die Gemeinde Hoisdorf über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Verwaltung der kommunalen KiTa Hoisdorf mit dem Amt Siek geregelt. Es wurde eine jährliche Pauschale in Höhe von 11.000 Euro vereinbart, die die Gemeinde Hoisdorf dem Amt Siek gezahlt hat. 

 

Eine Überprüfung ergab, dass es keiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf. Gem. § 3 Abs. 4 Amtsordnung (AO) kann das Amt auf Wunsch einer oder mehrerer amtsangehöriger Gemeinden diese bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben unterstützen. § 21 Abs. 1 AO gilt entsprechend.

 

Grundsätzlich gilt, dass das Amt die amtsangehörigen Gemeinden uneingeschränkt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen hat. Die Grenzen ergeben sich aus der jeweiligen Aufgabe, der Aufgabenträgerschaft und aus den personellen und finanziellen Mitteln. Auf Wunsch einer oder mehrerer Gemeinden kann die Unterstützungsleistung jedoch auch für jene gemeindliche Selbstverwaltungsaufgabe gelten, für die das Amt sonst nur als „Hintergrundbüro“ für die Gemeinden zur Verfügung steht (so bei den KiTas in freier Trägerschaft).

 

Die Unterstützungsleistung des Amtes bei der Verwaltung der kommunalen KiTa Hoisdorf geht somit über die „normale“ Unterstützung hinaus. In Abgrenzung zur Aufgabenübertragung nach § 5 AO stellt dieses Ansinnen lediglich die Vorstufe der Aufgabenwahrnehmung dar, ohne jedoch gleichzeitig die Trägerschaft zu übernehmen.

 

Diese Mehrbelastung des Amtes hat die Gemeinde Hoisdorf dem Amt gem. § 21 Abs. 1 AO zu erstatten (Kosten in besonderen Fällen).

 

Daher wurde nunmehr eine Kostenkalkulation erstellt. Grundlage sind die von der KGSt ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes (Bericht 17/2017) sowie die Arbeitszeitanteile der Beschäftigten. Künftig wird anhand dieser Kalkulationsgrundlage jährlich zu den Haushaltsplanberatungen eine aktualisierte Kostenkalkulation erstellt. So wird gewährleistet, dass die Erstattung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgt.

 

Die Kostenerstattung durch die Gemeinde Hoisdorf an das Amt Siek für das Jahr 2019 beträgt 58.648 Euro. Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche in der Bürgermeisterrunde sowie mit der Gemeinde wurde sich für 2019 auf eine Verdopplung des bisherigen Erstattungsbetrages - in diesem Fall 22.000 Euro - verständigt. 

 

Eines öffentlich-rechtlichen Vertrages o. ä. bedarf es aufgrund der o. g. Ausführungen nicht. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 28.11.2018. Das Benehmen mit der Gemeinde Hoisdorf ist nunmehr herzustellen. Künftig erfolgt die Herstellung des Benehmens im Zuge der Haushaltsplanberatungen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist aufzuheben. 

 

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Anlagen

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