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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/004/429-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, die Vereinbarung mit der Tagespflegeperson gemäß Anlage abzuschließen.

 

2. Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dass Tagespflegekinder, die bereits in der Tagespflegestelle Ahrensburg-Ahrensfelde betreut werden, auch einen Zuschuss erhalten, wenn Sie vor dem 31.07.2018 eine Tagespflegestelle außerhalb der Gemeinde Hoisdorf besuchen. In diesem Fall wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro Betreuungsstunde gemäß der Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung in Tagepflege gewährt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
1. Auf die Beratung im Finanzausschuss Hoisdorf vom 09.01.2018 sowie die Ursprungsvorlage wird verwiesen.

Ergänzend hierzu sollte aus Sicht der Verwaltung die Höhe der Betriebskostenförderung entsprechend der Anzahl der betreuten Hoisdorfer Kinder gewährt werden. Dies würde bedeuten, dass pro Hoisdorfer Kind ein monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 60,00 € pro Kind (5 Hoisdorfer Kinder x 60,00 € = 300,00 €). Diesem Vorschlag entsprechend wurde die Vereinbarung gemäß Anlage (nicht öffentlich) angepasst.

 

2. In der Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung für die Betreuung von Hoisdorfer Kindern in Tagespflege steht unter 2.g.) „Sollten bei den in der Gemeinde Hoisdorf ansässigen Tagespflegepersonen keine freien Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, kann ein Zuschuss auch dann gewährt werden, wenn die Tagespflegeperson außerhalb der Gemeinde Hoisdorf ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson ausübt.

 

Ein Teil der Tagespflegestelle „Oetjendorfer Landstraße 19b“ wird seit dem 01.01.2018 bis zum 31.07.2018 in Ahrensburg-Ahrensfelde vorgeführt. Tagespflegekinder, die über den Zeitraum hinaus betreut werden sollen, benötigen spätestens dann einen neuen Tagespflegeplatz. Die Familien sind entsprechend auf der Suche nach Betreuungsplätzen ab dem 01.08.2018.

Finden Familien vor dem 31.07.2018 einen anderen Betreuungsplatz, sollte ein freiwilliger Zuschuss von 1,50 € pro Betreuungsstunde weiterhin gewährt werden. 

 

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