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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2017/003/152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt folgende Stellungnahme:

 

Das ausgewiesene Vorranggebiet in der Gemeinde Brunsbek – Datenblatt PR3_STO_011 – wird abgelehnt, da es in einem sog. charakteristischen Landschaftsraum liegt.

 

Durch die angrenzenden durch Kies- und Sandabbau entstandenen Biotope liegt ein Bereich mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz vor. Auf den Biotopverbund im Gemeindegebiet Brunsbek wird ausdrücklich hingewiesen. (s. Landschaftsplan der Gemeinde Brunsbek)

 

Bei dem Vorranggebiet handelt es sich um ein Nahrungsgebiet für Graugänse und einen potenziellen Beeinträchtigungsbereich um Horste von Schwarz- und Weißstörchen.

 

Ferner ist mit einer Lärmbeeinträchtigung des entstehenden Wohngebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße zu rechnen. Die Gemeindevertretung Brunsbek hat am 05.10.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 beschlossen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Entwicklung und Erschließung eines Wohngebietes für überwiegend Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser

-          Weitgehende Sicherung vorhandenere Knickbestände

 

Insoweit wird eine Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen befürchtet und eine Beeinträchtigung in der Fernwirkung und Wahrnehmung dieser Windkraftanlagen gesehen. 

 

Der Standort hat insgesamt negative Auswirkungen auf die in der gemeindlichen Lärmaktionsplanung und Landschaftsplanung dargestellten ruhigen Gebiete.  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 06.12.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne u.a. für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie beschlossen.

 

Im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 5 Abs. 5-7 Landesplanungsgesetz wurden die Gemeinden um Stellungnahme bis zum 30. Juni 2017 gebeten.

 

Im Südwesten der Gemeinde Brunsbek - unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Barsbüttel - ist ein Vorranggebiet in einer Größe von 15,7 ha ausgewiesen. Diese ist dem Repowering vorbehalten. Anlagen sind hier in einem 10-Jahreszeitraum nur dann genehmigungsfähig, wenn an anderer Stelle für eine neue zwei alte Anlagen abgebaut werden. Nach Ablauf der 10 Jahre soll die Vorrangnutzung entfallen.

 

Das Datenblatt dieser Fläche mit der Bezeichnung: PR3_STO_011 ist als Anlage beigefügt.

 

Laut Datenblatt wird die Fläche überwiegend ackerbaulich genutzt, besteht aber im Osten auch aus Gehölzflächen. Als Vorbelastung ist die Hochspannungsleitung aufgeführt. Ferner wird auf die Regionalplandarstellung „Vorranggebiet für den Grundwasserschutz“ hingewiesen. 

 

In der Bewertung der Abwägungskriterien wird das Konfliktrisiko dieser Fläche bei Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz als „mittel“ eingestuft. Gleiches gilt für das Kriterium „Kernbereich charakteristischer Landschaftsräume. Auch hier erfolgt eine Konfliktrisiko-Einstufung in „mittel“.

 

Im Landschaftsplan der Gemeinde Brunsbek wird die Fläche in der schutzbezogenen Bewertung wie folgt ausgewiesen:

 

20) Hochfläche südlich von Langelohe:

- Unter Ausnahme des wertgebenden dichten Knickschutzes nur von allgemeiner Bedeutung für den Biotop und Artenschutz aufgrund fehlender Kleinstrukturen.

- Relativ attraktiv strukturiertes Landschaftsbild aufgrund des dichten Knicknetzes.

 

Die östlich direkt angrenzenden Flächen sind als Bereich mit hoher Bedeutung für den Biotop und Artenschutz aufgrund durch Kies –und Sandabbau entstandene Biotope bewertet.

 

Eine Bewertung des Konfliktrisikos in Bezug auf die räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen ist laut Datenblatt noch offen. Daher sollte der Hinweis auf den Biotopverbund im Gemeindegebiet Brunsbek in die gemeindliche Stellungnahme aufgenommen werden.

 

Neben dem Fledermausschutz sollte die besondere Bedeutung der Fläche für Großvögel wie Graugänse und Schwarz- und Weißstörche herausgestellt werden.

 

Die weitere wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Brunsbek ist laut Datenblatt ebenfalls nicht berücksichtigt worden.

 

Die Gemeindevertretung Brunsbek hat am 05.10.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße“ beschlossen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Entwicklung und Erschließung eines Wohngebietes für überwiegend Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser

-          Weitgehende Sicherung vorhandenere Knickbestände

 

Insoweit wird eine Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen befürchtet und eine Beeinträchtigung in der Fernwirkung gesehen. 
 

 

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Anlagen

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