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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/006/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

 

Verwaltungsseitig und aufgrund der Beschlussempfehlung des KiTa-Ausschusses wird die Festsetzung gem. Anlage 8 ab dem 01.01.2017 vorgeschlagen. Dies ergäbe folgende Gebühren:

 

Die Verpflegungskosten werden ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:

 

Mittagstisch:monatlich 38,70 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss): montalich 15,80 Euro

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit einer Neufassung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gebührenkalkulationen für die Betreuungsgebühren und die Verpflegungsgebühren (Mittagstisch und Kostgeld) für die KiTa Stapelfeld wurden für das Jahr 2017 anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Pädagogische Personalstunden 582 Stunden (inkl. Springer)

-          61,5 Std. Wirtschaftspersonal (davon 14,5 Std. für Verpflegungskosten – sh. Kalkulation Verpflegung)

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der KiTa einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

 

Gebühren für die Betreuung:

Bei der Kalkulation der Elterngebühren entstehen für 2017 Betriebskosten in Höhe von 988.480,29 Euro, welche zum Teil auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. In 2016 wurden für den Elementarbereich 38,5% und für den Krippenbereich 34% der Betriebskosten als Elterngebühren erhoben. Bei den Aufwendungen sind alleine durch den Tarifabschluss Tarifsteigerungen von 2,35 % ab 2/2017 berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlagen sind als Anlagen 1-4 beigefügt.

 

Die Anlagen 5-6 zeigen eine Berechnung auf Grundlage eines Personalschlüssels von 2,0 im Ele-Ganztagsbereich mit 34,5 % Kostendeckung genau wie im Krippenbereich sowie einer Kostendeckung von 37 % im Ele-Vormittagsbereich auf. Da unklar ist, ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt eine Aufstockung des Personalschlüssels von 1,5 auf 2,0 im Ele-Ganztagsbereich erfolgt, wurde alternativ eine Berechnung mit einem Personalschlüssel von 1,5 im kompletten Ele-Bereich und einem Kostendeckungsgrad von einheitlich 37 % sowie 34,5 % im Krippenbereich gewählt (Anlage 7-8). Die Gebührensätze dieser Variante wurde vom KiTa-Ausschuss als Beschluss empfohlen. Die Erhöhung wäre bei dieser Variante für alle Eltern ungefähr gleich, was dem Grundsatz der Solidargemeinschaft entsprechen würde.

 

Wie bereits im vergangenen Jahr erläutert, ergäbe ein unter 37,5%iger Deckungsgrad für die Gemeinde als Träger der Einrichtung zum einen einen höheren Gemeindeanteil und zum anderen dürfte dann auch die Sozialstaffel mit dem Kreis Stormarn lediglich in der Höhe des entsprechenden Deckungsgrades (unter 37,5%) abgerechnet werden. Dies bedeutet zum einen niedrigere Sozialstaffelerträge, zum anderen zusätzlich einen Gemeindeanteil, der bei 37,5% nicht entsteht.

 

Zum Vergleich wurde eine Aufstellung vorgenommen, in der die Gebühren pro Betreuungsstunde von anderen Kommunen dargestellt sind (Anlage 9).

 

Gebühren für die Verpflegung:

Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungskosten wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 14,5 Personalstunden berücksichtigt. Von diesen Aufwendungen wurde der in 2015 angefallene Überschuss in Höhe von 3.824,69 Euro abgezogen, sodass sich bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % nachfolgende Gebühren ergeben:

 

 

Eltern von Kindern, die bis 13.30 Uhr betreut werden, zahlen demnach monatlich anstatt 5,00 Euro künfig 15,80 Euro, alle anderen monatlich anstatt 50,00 Euro künftig 54,50 Euro. Alle Berechnungsblätter für die Verpflegungskosten sind in den Anlagen 10-12 beigefügt.

 

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Elterngebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

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